FAQ


Deed Poll – Namensänderung in UK

(Quelle Wikipedia)

Ein Deed Poll (Plural Deeds poll), oder genauer Deed of change of name, ist ein zum Nachweis einer Namensänderung in einigen Ländern gebräuchliches Dokument, das nicht von offizieller Stelle ausgegeben wird, sondern, sofern es den formellen Anforderungen eines Deed genügt, von dem Namensändernden selbst ausgeführt werden kann. Das englische Namensrecht, das auf dem Common Law fußt, unterliegt anders als im römisch-germanischen Rechtskreis, etwa in Deutschland, Frankreich, Spanien oder Italien, nicht besonderen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen. In der Tat hat das englische Recht, neben dem Recht Schottlands (Scots law), die weithin liberalsten und großzügigsten Regelungen in Bezug auf Namensänderungen. Es gibt im englischen Recht keinen bürgerlichen Namen im engeren Sinne; legal name ist der Name, der im Rechtsverkehr von einer Person tatsächlich benutzt wird. Dieser Person steht es frei, nach eigenem Willen den Namen zu ändern, wobei sie mit der Ausnahme, keine betrügerische Absicht mit der Namensänderung zu verfolgen, keinen normativen oder inhaltlichen Beschränkungen unterliegt.

Deed ist im englischen Common Law und in davon abgeleiteten Rechtsordnungen eine Privaturkunde, welche, sofern sie den formell-rechtlichen Anforderungen genügt, jede Willenserklärung rechtlich gültig macht. Allerdings gilt die Willenserklärung, welcher durch den Deed Ausdruck verliehen wird, gegenüber jedermann. Deeds spielen vor allem im englischen Landrecht eine bedeutsame Rolle, aber eben auch bei der Namensänderung. Ein Deed Poll führt streng genommen die Namensänderung nicht aus: dies geschieht nach Common Law durch reine Benutzung eines neuen Namens.[1] Von daher ist die in England gängige Redewendung change one's name „by deed poll“ nicht akkurat. Die praktische Bedeutung der Formfreiheit der Namensänderung im Common Law kann natürlich in Zeiten von Terrorismus und Identitätsdiebstahl bezweifelt werden; dennoch gilt: ein Deed Poll ist Nachweis einer Namensänderung; es ist eine rechtswirkende Urkunde, kein Zertifikat im herkömmlichen Sinne.

  Daneben besteht auch die Möglichkeit, mehrere Namen zu führen. Ausländer sind häufig erstaunt, wenn nach „allen Namen, unter denen man bekannt ist oder war“ gefragt wird, etwa bei einer Kontoeröffnung. Werden mehrere Namen geführt – und dies beschränkt sich nicht nur auf Künstler-, Ehe- oder professionelle Namen – so ist es möglich, diese in den UK Pass unter der Rubrik »also known as« ‚alias‘ eintragen zu lassen. Es ist zudem immer noch möglich, seinen (eigentlichen) Namen im Reisepass ohne Deed Poll zu ändern. Der geänderte Pass gilt dann als schriftlicher Nachweis (documentary evidence).

  Sofern keine betrügerische Absicht besteht, steht es jedem Bürger frei, einen neuen Namen zu benutzen. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat sich aber der Brauch entwickelt, dass eine Namensänderung zumindest dann eines formellen Nachweises bedarf, wenn offizielle Papiere geändert werden sollen. Ein Deed Poll ist lediglich ein solcher Nachweis einer Namensänderung. Die im Deed gegebene Willenserklärung, den alten Namen abgelegt und einen neuen angenommen zu haben sowie die Verpflichtung, fortan diesen Namen statt des alten zu benutzen, ist hinreichender Nachweis einer Namensänderung. Deeds Poll sind aber keineswegs die einzigen Dokumente, die in England als Nachweis akzeptiert werden. Ebenfalls üblich sind eidesstattliche Erklärungen (statutory declarations); Heiratsurkunden (marriage certificates – einen gemeinsamen Ehenamen gibt es in England nicht; zudem ist es vielfach üblich, je nach Situation entweder Ehe- oder auch Geburtsnamen zu benutzen); Scheidungsurteil (decree nisi oder absolute) sowie Kopien zweier Annoncen in nationalen Zeitungen. Letztere Variante ist in den letzten Jahren immer seltener geworden, nicht zuletzt wegen der geringen Kosten und des geringen Aufwandes zur Ausführung eines Deed Poll.

Nominee Shareholder - Treuhandgesellschafter

Im englischen Handelsregister sind Informationen über jede englische Limited abrufbar: Name der Limited, Gesellschafter, Geschäftsführer. Wenn Sie "anonym" eine englische Limited gründen möchte (z.B. für den Neustart nach einer Insolvenz, weil die Konkurrenz von einem neuen Geschäftsfeld nichts mitbekommen soll o.ä.), dann sollten Sie dafür sorgen, dass Sie im Handelsregister nicht selbst erscheinen. Sie könne zu diesem Zwecke einen Treuhänder einschalten, der Ihre Anteile verwaltet. Statt Ihres Namens wird dann der Name des Treuhänders (Nominee) ins Register eingetragen. Durch eine Vollmacht bzw. eine im Vorfeld vom Nominee unterschriebene Abtretungserklärung ist sichergestellt, dass Sie jederzeit Ihre Anteile auf sich selbst übertragen können. Das Handelsregister will wissen, wer Gesellschafter einer Limited ist, und verlangt deshalb eine Gesellschafterliste, die auch stets aktuell gehalten werden muss. Nun gibt es aber (auch durchaus legitime) Gründe, dass jemand wirtschaftlich gesehen Inhaber eines Limited-Anteils sein will, aber vermeiden möchte, dass dies bekannt wird. Nicht selten unterstützen zum Beispiel Firmeninhaber oder wohlhabende Privatpersonen ein Sport- oder Kulturprojekt durch eine Kapitaleinlage, wollen aber nicht selbst in Erscheinung treten, um nicht dutzende weiterer Bittsteller auf den Plan zu rufen. Das Finanzamt muss vom wirtschaftlich Berechtigten über das Treuhandverhältnis informiert werden.

Nominee Director - Treuhand Director


Wenn Sie nicht im englischen Handelsregister als derjenige auftauchen möchten, der die Geschäftsführung der englischen Limited inne hat, sollten Sie die Funktion des Managing Directors (Geschäftsführers) einen Dritten ausüben lassen. Diesen Treuhänder oder "Strohmann" nennt man Nominee Director. Bei der Limited-Gründung wird in der Regel gleich eine Vollmacht auf den Namen des eigentlichen Firmengründers ausgestellt. Der Nominee Director hat formal das Sagen, in Wahrheit steuert aber der "anonyme" Firmengründer mit Hilfe der Generalvollmacht (full power of attorney) die Limited. Da diese Vollmacht nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss, wird diese Konstruktion im Innenverhältnis der Limited nach außen hin nicht sichtbar. Sie werden darauf hingewiesen, dass die Position des Nominee Directors nicht für Genehmigungen, Bestätigungen, Unterschriften u.a. gegenüber Regulierungsbehörden weltweit genutzt werden kann. Wir bieten diesen Service nur für das STANDARD und PREMIUM Paket an, nicht für selbständige Zweigniederlassungen bzw. Limited & Co KG im deutschsprachigen Raum an. Alternativ können Sie bei uns die Service Adresse London statt der regulären Meldeadresse des Directors / Shareholders bestellen, damit Ihre Meldeadresse im Companies House nicht sichtbar wird.
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