AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der GO SIMPLE KG, Pestalozzistrasse 25, D-22305 Hamburg


Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (Gewerbetreibende oder Angehörige freier Berufe). Bestimmungen oder Schutzvorschriften, die nur für Verbraucher nach § 13 BGB Anwendung finden, kommen hier nicht zur Geltung.


§ 1 Geltungsbereich

  1. Unternehmerische Kunden
    Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucherschutzvorschriften werden nicht angewandt.

  2. Umfang der Geltung
    Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen und Produkte von GO SIMPLE, die über die Internetseite unter www.limited-kaufen.com sowie ggf. über Weiterleitungen vertrieben werden.

  3. Zukünftige Geschäfte
    Die AGB gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, ohne dass wir bei jedem einzelnen Vertragsschluss erneut auf deren Geltung hinweisen müssen.


§ 2 Vertragsschluss

  1. Bestellprozess
    Der Besteller kann seine Bestellung telefonisch, schriftlich (per Fax oder Post) sowie per E-Mail oder PayPal aufgeben. GO SIMPLE bestätigt den Eingang des Bestellformulars per E-Mail. Mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

  2. Kein Widerruf bei Unternehmensgründung
    Da es sich bei der Bestellung einer Gesellschaft um eine individuelle Firmengründung und somit um die Aufnahme einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit handelt, besteht kein Widerrufsrecht.

    • Stornierungen
      Erfolgt dennoch eine Stornierung nach Vertragsschluss, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig.
      Ist zum Zeitpunkt der Stornierung die Eintragung der Gesellschaft in England bereits erfolgt, wird der gesamte Auftragswert fällig.
  3. Haftung des Bestellers
    Die Zahlungs- und Leistungspflichten richten sich ausschließlich an den Besteller, der für sämtliche Forderungen aus seiner Bestellung haftet.


§ 3 Preise und Zahlung

  1. Preise
    Maßgeblich sind die in unserer aktuellen Preisliste genannten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).

  2. Fälligkeit und Zahlungsarten
    Mit Abschluss des Vertrages wird der in der Bestellung ausgewiesene Rechnungsbetrag sofort fällig. Die Zahlung kann per Überweisung, PayPal, Stripe (Kreditkarte) oder einer anderen von GO SIMPLE akzeptierten Methode erfolgen.
    GO SIMPLE führt die Gründung der Gesellschaft erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags durch. Dies gilt ebenfalls für Aufträge mit 3-Stunden-Schnellgründungsservice.

  3. Zurückbehaltung und Aufrechnung
    Das Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung steht dem Besteller nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.


§ 4 Lieferzeiten

  1. Entstehung der Gesellschaft
    Die Gesellschaft entsteht rechtswirksam mit Eintragung bei Companies House (www.companieshouse.co.uk). GO SIMPLE informiert den Besteller über die zugeteilte Firmennummer, sobald diese vorliegt. Die Übersendung der Originaldokumente kann je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit des Companies House mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

  2. Versand und Teillieferungen
    GO SIMPLE versendet die Gründungsunterlagen als PDF und/oder auf dem Postweg. Wünscht der Besteller eine andere Versandart, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung inkl. Kostenübernahme zu treffen. GO SIMPLE ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese zumutbar sind. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, hat der Besteller diese innerhalb angemessener Frist abzurufen.

  3. Liefergebiet, höhere Gewalt
    GO SIMPLE liefert innerhalb der EU/EFTA frei Haus. Muss eine Lieferung aufgrund falscher Adressangaben erneut erfolgen, trägt der Besteller die dadurch entstehenden Versandkosten. Bei Lieferhindernissen durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, Betriebsstilllegung, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten von GO SIMPLE – wird GO SIMPLE für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei und ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Entsprechendes gilt im Falle der Nicht- oder Minderbelieferung durch Vorlieferanten, sofern GO SIMPLE alle zumutbaren Beschaffungsmaßnahmen und sorgfältige Lieferantenauswahl getroffen hat.

  4. Nachbesserung
    GO SIMPLE führt ihre Dienstleistungen professionell aus. Bei Beanstandungen ist GO SIMPLE zur Nachbesserung berechtigt.

  5. 24-Stunden-Schnellgründung
    Die Zusage einer Limited-Gründung innerhalb von 24 Stunden bezieht sich auf den Zeitraum bis zur Registrierung bei Companies House an Werktagen bis 13:00 Uhr MEZ. Samstage gelten nicht als Werktage. Wird dieser Zeitraum durch Wochenenden, Feiertage oder Schließzeiten bei Companies House unterbrochen, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Verzögerungen, die auf das Verhalten von Companies House zurückzuführen sind, gelten nicht als Verspätung durch GO SIMPLE.


§ 5 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrechte

  1. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises behält sich GO SIMPLE das Eigentum an den gegründeten Gesellschaften sowie den gelieferten Dokumenten vor.

  2. Leistungszurückbehaltung
    Ist der Besteller mit Zahlungen in Verzug, ist GO SIMPLE berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen zurückzuhalten.


§ 6 Laufzeit und Kündigung von Serviceverträgen

  1. Laufzeit
    Die Services (Registered Office, Firmenverwaltung, Treuhand-Service usw.) werden für 12 Monate vereinbart.

  2. Vergütung und Erstattung
    Die Vergütung ist jeweils im Voraus zu entrichten. Eine anteilige Erstattung bei vorzeitiger Kündigung erfolgt nicht.

  3. Verlängerung und Zahlungsverzug
    Bei Verlängerung der Leistungen beginnt der neue Leistungszeitraum unmittelbar im Anschluss an den vorherigen. Zahlt der Besteller nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit oder verlängert er den Service nicht, ist GO SIMPLE berechtigt, den Servicevertrag zu kündigen und den zuständigen englischen Behörden mitzuteilen, dass die Gesellschaft unter der bisherigen Anschrift nicht mehr erreichbar ist. Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer ggf. daraus resultierenden behördlichen Löschung sind ausgeschlossen.


§ 7 Informations- und Mitwirkungspflichten

  1. Aktualität der Daten
    Der Besteller hat GO SIMPLE laufend über Änderungen seiner Kontaktdaten (insbesondere Adresse, Telefon, E-Mail) zu informieren.

  2. Notwendigkeit korrekter Angaben
    Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Aktualität der gespeicherten Daten Voraussetzung für die Weiterleitung von Schreiben des Companies House und HMRC (Steuerbehörde) und für den Bestand der Gesellschaft ist. Er ist verpflichtet, jährlich einen Annual Return abzugeben. Bei einer Beauftragung durch den Besteller muss GO SIMPLE auf korrekte und vollständige Angaben vertrauen können. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht kann zu Bußgeldern und Zwangslöschung der Gesellschaft führen. GO SIMPLE haftet hierfür nicht.

  3. Insolvenz und Fristversäumnisse
    Liegt eine Insolvenz der Gesellschaft vor, hat der Besteller dies unverzüglich dem Registered Office mitzuteilen. Bei verspäteter Einreichung von Dokumenten, die von englischen Behörden verlangt werden, trägt der Besteller die hierdurch anfallenden Bußgelder, sofern er das Registered Office oder GO SIMPLE nicht rechtzeitig informiert bzw. die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht einreicht.

  4. Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
    Werden in England einzureichende Dokumente verspätet oder gar nicht eingereicht, weil sie dem Registered Office verspätet oder gar nicht zugestellt wurden, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere Säumnis-Bußgelder, Vollstreckungskosten oder die behördliche Löschung der Gesellschaft.

  5. Legitimationsnachweis
    Wird eine englische Adresse für Kunden bereitgestellt, die nicht in England ansässig sind, ist der Kunde verpflichtet, dem Registered Office zeitnah eine Ausweis- oder Passkopie sowie einen Nachweis über die aktuelle Wohnanschrift zu übermitteln. Unterbleibt dies, kann das Registered Office die Bereitstellung der Adresse (Registered Office) kündigen.


§ 8 Limited Premium Service

  1. Umfang
    Der Limited Premium Service deckt folgende Aufgaben ab:

    • Einreichung verkürzter Jahresabschlüsse (Micro-Entity-Accounts), vom Kunden erstellt, beim englischen Handelsregister (Companies House)
    • Erstellung und Einreichung des jährlichen Jahresberichts (Annual Return) nach Vorgaben des Kunden
    • Weiterleitung sonstiger Korrespondenz der englischen Behörden an den Kunden
    • Das Ausfüllen und die Weiterleitung des Formulars zur Befreiung von der Abgabepflicht einer Steuererklärung in England erfolgt durch den Kunden selbst.
  2. Nicht enthalten

    • Durchführung und Dokumentation von Änderungen (z. B. Inhaber-, Geschäftsführer-, Firmenname-, Kapitaländerungen)
    • Erstellung und Überführung der einzureichenden Jahresabschlüsse selbst
    • Begleitung von Löschungsverfahren
  3. Fristen
    Jahresabschlüsse und alle einzureichenden Unterlagen mit Frist müssen spätestens 28 Tage vor Ablauf der Frist in geeigneter Form bei GO SIMPLE vorliegen. Ansonsten kann GO SIMPLE keine fristgerechte Abgabe garantieren und haftet nicht für etwaige Bußgelder.

  4. Laufzeit
    Die Service-Dauer beträgt 12 Monate und kann auf Wunsch verlängert werden.


§ 9 Gewährleistung

  1. Untersuchungs- und Rügepflicht
    Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Besteller seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachkommt.

  2. Nachbesserung und Rücktritt
    Liegen Mängel vor, kann der Besteller zunächst Nachbesserung in angemessener Frist verlangen. Scheitert diese, kann er vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 280, 440 BGB setzt voraus, dass GO SIMPLE den Schaden zu vertreten hat.

  3. Produkte Dritter
    Für Produkte oder Leistungen, die von GO SIMPLE lediglich vermittelt, aber von Dritten erbracht werden, wird keine Gewährleistung übernommen.

  4. Verjährung
    Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Lieferung bzw. Erbringung der Leistung.


§ 10 Verlässlichkeit von Dokumenten

GO SIMPLE verlässt sich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Besteller erteilten Informationen, Auskünfte und ausgehändigten Dokumente. Eine Pflicht zur Überprüfung dieser Informationen besteht nicht. Insbesondere bei Bilanzen, die im Rahmen des Servicepakets an GO SIMPLE zur Einreichung übermittelt werden, liegt die Verantwortung für Korrektheit und Vollständigkeit beim Besteller. Der Besteller stellt GO SIMPLE von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dieser Angaben beruhen.


§ 11 Normenänderung

Kommt es während der Vertragslaufzeit zu Änderungen von Vorschriften oder Verordnungen seitens des Gesetzgebers in Großbritannien, Deutschland oder der EU bzw. zu einer Änderung der Rechtsprechung dieser Jurisdiktionen, sodass das bestehende Vertragsverhältnis davon betroffen ist, haftet GO SIMPLE nicht für daraus resultierende Anpassungen oder Einschränkungen der vertraglichen Leistungen.


§ 12 Haftung

  1. Haftungsumfang
    GO SIMPLE haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch GO SIMPLE, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt ebenso für Schäden im Zusammenhang mit Neben- und Zusatzleistungen, Beratung und Vertragsverhandlungen.

  2. Begrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit
    Für fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit sie nicht bereits ausgeschlossen ist – auf unmittelbare Schäden begrenzt; Folgeschäden, mittelbare oder untypische Folgeschäden werden nicht ersetzt. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden und im Übrigen auf den Jahrespreis der in Anspruch genommenen Dienstleistung.

  3. Eintragung und Markenrechte
    GO SIMPLE übernimmt keine Gewähr für die Eintragung der englischen Limited oder für etwaige Verletzungen von Marken- oder anderen Rechten Dritter. Die Wahl des Firmennamens erfolgt in alleiniger Verantwortung des Bestellers.

  4. Verfügbarkeit und technische Mängel
    Aufgrund des technischen Stands kann GO SIMPLE keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Webseite oder E-Mail-Dienste übernehmen und ist nicht für Schäden haftbar, die durch technische Mängel, Datenübertragung (z. B. Computerviren, Übertragungsfehler etc.) oder aus der Nutzung der Webseite entstehen.

  5. Haftungsausschluss beim Postlauf
    GO SIMPLE haftet nicht für Verluste oder Verzögerungen auf dem Postweg. Das Servicepaket beinhaltet keine Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten; es dient lediglich der Kommunikation mit Companies House. Der Versand der Firmendokumente aus England erfolgt unversichert per Einschreiben. Ein kostenfreies Duplikat bei Verlust ist nicht möglich.


§ 13 Datenschutz

GO SIMPLE weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass firmenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung, zu Werbezwecken sowie zur Marktforschung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen, solange der Besteller dieser Verwendung nicht widerspricht. Bei Bedarf können IP-Adressen zur Nachverfolgung des Bestellvorgangs gespeichert werden. Die Vertragspartner verpflichten sich zu einem vertraulichen Umgang mit den jeweils ausgetauschten Informationen und Dokumenten.


§ 14 Rechte an Materialien

Sämtliche Rechte an urheberrechtlich geschütztem Material (z. B. Internetinhalte, Broschüren, Verträge) stehen ausschließlich GO SIMPLE zu. Eine über den vertraglich festgelegten Zweck hinausgehende Nutzung oder Verbreitung durch den Kunden ist nicht gestattet.


§ 15 Sonstiges

  1. Handelsregistereintragung in Deutschland
    Die in den Gründungspaketen (Zweigniederlassung und Limited & Co. KG) enthaltenen Unterlagen sind grundsätzlich für eine Handelsregistereintragung in Deutschland geeignet und entsprechen den §§ 13 HGB, 8 GmbHG. Es kann jedoch vorkommen, dass einzelne Registergerichte zusätzliche Dokumente anfordern, die nicht im Kaufpreis enthalten sind und gesondert berechnet werden. Der Besteller bzw. dessen Vertreter sollte sich beim jeweils zuständigen Registergericht über spezifische Anforderungen informieren.

  2. Leistungsumfang
    Die Servicepakete beinhalten keine Vertretung der Gesellschaft gegenüber deutschen Registergerichten oder anderen Behörden.


§ 16 Gerichtsstand

  1. Anwendbares Recht
    Für die Vertragsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Gerichtsstand
    Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.


§ 17 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.


§ 18 Salvatorische Klausel

  1. Unwirksame Bestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nachträglich unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

  2. Lückenfüllung
    An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die der wirtschaftlichen Zielsetzung beider Parteien möglichst nahekommt. Gleiches gilt bei etwaigen Regelungslücken.

  3. Keine Anwendung von § 139 BGB
    Die Anwendung von § 139 BGB ist ausgeschlossen.


Stand: 06.01.2025 · © GO SIMPLE KG